Club | 24.11.2022

Nach Urteil des OVG Münster

Geißbockheim-Ausbau: FC setzt Gespräche lösungsorientiert fort

Der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) hat am Donnerstagmittag den städtischen Bebauungsplan für die Ausbaupläne des 1. FC Köln am Geißbockheim aufgrund eines sogenannten „Abwägungsmangels“ im städtebaulichen Konzept für unwirksam erklärt und damit der Klage der Bürgerinitiative „Grüngürtel für alle“ und des Landesverbands NRW des Naturschutzbunds NABU gegen die Stadt Köln Recht gegeben – eine Formalie, die laut OVG behoben werden kann. Die vielen Bedenken der Antragsteller hinsichtlich mangelnden Umweltschutzes teilten die Richter nicht, weshalb der FC lösungsorientiert in die weiteren Gespräche mit allen Beteiligten aus Verwaltung, Politik und Initiativen gehen wird.

Die Antragsteller hatten Bedenken wie Verstöße gegen Vorgaben des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln sowie die unzureichende Abwägung einer Standortalternative in Köln-Marsdorf, der Belange von Natur und Landschaft des im Landschaftsschutzgebiet „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“ gelegenen Bereichs und der Auswirkungen der Kunstrasenflächen auf das Stadtklima geäußert – all diese Bedenken teilten die Richter nicht.

„Die vorgetragene Urteilsbegründung bestätigt grundsätzlich, dass wir den professionellen Fußball in Köln sowohl rechtlich als auch umweltverträglich innerhalb der Stadtgrenzen weiterentwickeln können. Wir werden den bereits eingeschlagenen Weg konstruktiver Gespräche mit Politik und Verwaltung der Stadt Köln sowie allen anderen Beteiligten weiter fortführen, um möglichst schnell konkrete Lösungen zu erzielen“, erklärte FC-Geschäftsführer Philipp Türoff, der die Verhandlung gemeinsam mit ProjektleiterAlexander Schmidt im Saal verfolgt hatte. 

Die Urteilsbegründung des OVG im Detail

Der Senat führte zur Begründung seiner Entscheidung aus, dass lediglich die Festsetzung der vier öffentlichen Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Kleinspielfeld“ abwägungsfehlerhaft ist, weil eine Abweichung zwischen dem Inhalt dieser Festsetzungen und dem in der Planbegründung dargestellten städtebaulichen Konzept besteht. 
Innerhalb einer öffentlichen Grünfläche sind laut OVG nur in untergeordnetem Umfang bauliche Anlagen zulässig. Nach dem in der Planbegründung dargestellten städtebaulichen Konzept der Stadt Köln sollen dort aber jeweils auf der gesamten festgesetzten Grünfläche vollversiegelte Sportflächen (unter anderem für Basket- und Streetball) errichtet werden können, bei denen es sich um bauliche Anlagen handelt. Das lässt die Festsetzung einer Grünfläche bei zutreffendem Verständnis nicht zu – stattdessen hätte die Stadt Köln etwa förmlich Flächen für Sportanlagen festsetzen können. 

Auf diesen planungsrechtlichen Aspekt ist die Stadt Köln laut OVG bereits im Aufstellungsverfahren durch das zuständige Bauministerium NRW hingewiesen worden. Die Unwirksamkeit der vier Grünflächenfestsetzungen führt insgesamt zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans, weil es sich nach der Planbegründung um ein wesentliches Element einer Gesamtkonzeption der Stadt Köln gehandelt hat.

Der Senat hat eine Revision gegen die Urteile nicht zugelassen. Dagegen können die Stadt Köln und der beigeladene 1. FC Köln sowie die beigeladene 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Die FC-Ausbaupläne im Grüngürtel

Der vom Rat der Stadt im Juni 2020 beschlossene Bebauungsplan soll eine Erweiterung bestehender Sportanlagen im Bereich des Franz-Kremer-Stadions und des Geißbockheims planungsrechtlich absichern. Die erweiterten Sportanlagen sollen ebenso wie die bestehenden Anlagen im Wesentlichen durch den 1. FC Köln genutzt werden. 
Für den Bau mehrerer Fußballplätze mit Kunstrasen sollen Teile des äußeren Grüngürtels im Bereich der sogenannten Gleueler Wiese in Anspruch genommen werden, ferner ist ein zweigeschossiges Gebäude als „Leistungszentrum Fußball“ geplant. Die Planung umfasst auch vier öffentliche Grünflächen mit der jeweiligen Zweckbestimmung „Kleinspielfeld“, die im Bereich der Gleueler Wiese festgesetzt und nun aufgrund des fehlerhaften städtebaulichen Konzepts beanstandet wurden.

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Tabelle

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Gesamttabelle
PL.VereinPkt.
12FC Augsburg28
131. FC Köln27
14VfL Bochum 184825
Gesamttabelle
PL.VereinPkt.
1Nice9
2Partizan Belgrade9
31. FC Köln8
4Slovácko5

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