IM DOPPELPASS MIT

Teilnahmebedingungen Social-Media-Gewinnspiel

Die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA (nachstehend „der 1. FC Köln“ genannt) veranstaltet im Rahmen des fckoeln-Accounts auf Instagram ein Gewinnspiel. Als Preis werden gemeinsam mit Ford 20 Tickets sowie eine Stadion-Tour (geleitet von Mark Uth) für das Heimspiel gegen den 1. FC Heidenheim verlost. Die Teilnahme am Gewinnspiel richtet sich nach den folgenden Teilnahmebedingungen, denen mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel zugestimmt wird.

1. Teilnahmezeitraum

Der Teilnahmezeitraum für das Gewinnspiel ist vom 21. April 2026, 11.00 Uhr, bis zum 26. April 2026, 18.00 Uhr.

2. Teilnahmebedingungen

Für die Teilnahme am Gewinnspiel muss dem Instagram-Account von dem 1. FC Köln (@fckoeln) gefolgt und der entsprechende Beitrag zum Gewinnspiel mit „Gefällt mir“ markiert und eine Nachwuchsmannschaft in den Kommentaren nominiert werden. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Beiträge werden bei dem Gewinnspiel nicht berücksichtigt. Es ist allen Teilnehmern untersagt, sich mit mehr als einem Instagram-Account am Gewinnspiel zu beteiligen; soweit dem Veranstalter ein Verstoß bekannt wird, hat dies einen Ausschluss des entsprechenden Teilnehmers vom Gewinnspiel zur Folge. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmende mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Nicht teilnahmeberechtigt sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen sowie Mitarbeiter des 1. FC Köln sowie seiner gemäß § 15 AktG verbundenen Unternehmen. Zudem behält sich der Veranstalter des Gewinnspiels nach eigenem Ermessen vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe dafür vorliegen, wie beispielsweise:

  • Manipulationen im Zusammenhang mit dem Zugang zum oder bei der Durchführung des Gewinnspiels;

  • Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen;

  • unlauteres Handeln oder falsche bzw. irreführende Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

4. Gewinnspielmodus, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des Gewinners erfolgt nach Teilnahmeschluss per Los unter allen Teilnehmern. Als Preis werden 20 Tickets und eine Stadionführung (geleitet von Mark Uth) für das Heimspiel gegen den 1. FC Heidenheim ausgerufen. Die Gewinner werden innerhalb von 48 Stunden nach der Auslosung per privater Nachricht auf Instagram benachrichtigt. Anschließend müssen die Gewinner ihren Preis innerhalb von 48 Stunden (Antwortfrist) durch eine Antwort abrufen. Nach Ablauf der Antwortfrist verfällt der Gewinn. Der Preis kann dann auf einen anderen ausgelosten Teilnehmer übertragen werden. Eine Auszahlung des Geldwertes des Preises ist ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden.

6. Datenschutz

Der 1. FC Köln verarbeitet die übermittelten Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Diese sind abrufbar unter https://fc.de/fc- info/datenschutz/. Auf Folgendes wird ausdrücklich hingewiesen: Mit der Teilnahme am Gewinnspiel willigt der Teilnehmer in die Erhebung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten ein. Der 1. FC Köln verarbeitet diese personenbezogenen Daten zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels und um den Teilnehmer im Falle eines Gewinns benachrichtigen zu können. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Jeder Teilnehmer hat das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht, ein Recht auf Datenübertragbarkeit sowie ein Recht auf Widerruf. Ein Widerruf kann über folgende Kontaktdaten erfolgen: datenschutz@fc-koeln.de.

7. Anwendbares Recht

Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.  
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck kommenden Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

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