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Herausgabe von Mitgliederdaten an FC-Mitglieder
Auf Anforderung von Wilke Stroman hat der 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. („1. FC Köln“) am heutigen Montag, 8. September 2025, erneut eine Liste mit Mitgliederdaten an dieses Vereinsmitglied übergeben. Die Liste enthält Vorname, Nachname und Mail-Adresse der FC-Mitglieder, die zwischen dem 3. Juli 2025 und einschließlich 1. September 2025 in den Verein aufgenommen wurden und bei der Mitgliederversammlung am 27. September 2025 stimmberechtigt sind. Nur in Fällen, in denen dem 1. FC Köln von einem dieser Mitglieder keine Mail-Adresse vorliegt, wurde die Postanschrift des entsprechenden Mitglieds angegeben. Die Daten von Vereinsmitgliedern, die einer Herausgabe ihrer Daten im Vorfeld eigeninitiativ widersprochen haben, wurden Herrn Stroman mit dessen Zustimmung nicht übergeben.
Einblick in die Liste sollen neben ihm auch die Mitglieder Tuğba Tekkal und Dr. Carsten Wettich erhalten. Sie alle haben vor der Datenübergabe eine vom externen Datenschutzbeauftragten des 1. FC Köln erstellte Erklärung unterzeichnet, in der sie sich zu einem datenschutzkonformen Umgang mit den ihnen übergebenen Daten verpflichten und bestätigen, die Daten ausschließlich im Rahmen des von ihnen vorgetragenen berechtigten Interesses zu verwenden.
Das Herausgabeverlangen wurde sowohl datenschutz- als auch vereinsrechtlich geprüft, dabei wurde insbesondere auch der externe Datenschutzbeauftragte des 1. FC Köln einbezogen. Im Ergebnis kommt der Verein mit der Herausgabe der Daten einer rechtlichen Verpflichtung nach, die von den deutschen Gerichten wiederholt (zuletzt etwa in einem Urteil des OLG Hamm vom 26. April 2023) bestätigt wurde.
Demnach steht einem Vereinsmitglied ein Recht auf Übermittlung der Mitgliederliste des Vereins zu, sofern es ein berechtigtes Interesse geltend machen kann. Ein berechtigtes Interesse liegt gemäß der Rechtsprechung insbesondere vor, wenn die entsprechenden Informationen erforderlich sind, um das sich aus der Mitgliedschaft ergebende Recht auf Mitwirkung an der vereinsrechtlichen Willensbildung wirkungsvoll ausüben zu können. Hier fordern die Mitglieder die Daten ein, um sie im Vorfeld der Mitgliederversammlung zur Ansprache der Mitglieder zu nutzen und für eine Wahl des Kandidatenteams um Wilke Stroman bei der Vorstandswahl im Rahmen dieser Versammlung zu werben.