
Jörg Alvermann zu 50+1: „Gleiches Recht für alle“
12.08.2026
Das Bundeskartellamt hält die 50+1-Regel im deutschen Profifußball für zulässig. Verbunden mit dieser Einschätzung machte das Bundeskartellamt klar, dass es bei den bisherigen Sonderfällen einer Nachbesserung bedarf. Der 1. FC Köln begrüßt diese Entscheidung und appelliert an alle Clubs, die gegebenen Hausaufgaben zu erledigen und Lösungen zu finden.
FC-Vizepräsident Jörg Alvermann sagt: „Wir freuen uns, dass das Bundeskartellamt nun auch in seiner finalen Bewertung die 50+1-Regel für zulässig erklärt. Für einen fairen sportlichen Wettbewerb muss hierbei gelten: Gleiches Recht für alle. Das Bundeskartellamt bestätigt unsere Forderung, dass die Regel ausnahmslos für alle gelten muss und nicht umgangen werden darf. Jetzt sind die Clubs gefordert, Farbe zu bekennen und gemeinsam Lösungen zu finden, um 50+1 wirksam und rechtssicher anzuwenden - ohne Ausnahmen. Der 1. FC Köln wird auch weiterhin für die 50+1-Regel als eine der Grundfesten des deutschen Fußballs einstehen.“
Auch das Präsidium des Bundesliga e.V. äußerte sich am Mittwoch zur Thematik. Es sei davon überzeugt und werde sich weiter dafür einsetzen, dass 50+1 auch in Zukunft als Grundprinzip im deutschen Fußball erhalten bleibt. Hierfür müsse im Ligaverband – auf Grundlage der finalen Bewertung des Bundeskartellamts – eine solidarische Lösung im Kreis der 36 Clubs vereinbart werden, die tatsächlich zu einer Verbesserung der Rechtssicherheit der 50+1-Regel führe und die Hinweise und Empfehlungen des Bundeskartellamts beachte.















