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Mitgliederdaten an Vorstandskandidaten übergeben

21.7.2025

Auf Anforderung von Dr. Jörg Alvermann hat der 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. („1. FC Köln“) am heutigen Montag (21. Juli 2025) eine Liste mit Mitgliederdaten an dieses Vereinsmitglied übergeben. Die Liste enthält Vorname und Nachname der FC-Mitglieder sowie deren Mail-Adressen. Nur in Fällen, in denen dem 1. FC Köln keine Mail-Adresse vorliegt, wurde die Postanschrift des entsprechenden Mitglieds angegeben. Zudem wird in der Liste vermerkt, ob das Mitglied zum Stichtag 18. Juli 2025 das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Daten von Vereinsmitgliedern, die einer Herausgabe ihrer Daten im Vorfeld eigeninitiativ widersprochen haben, wurden der oben genannten Person mit deren Zustimmung nicht übergeben.

Einblick in die Liste soll neben Dr. Jörg Alvermann auch das Mitglied Lars Kristen erhalten. Beide haben vor der Datenübergabe eine vom externen Datenschutzbeauftragten des 1. FC Köln erstellte Erklärung unterzeichnet, in der sie sich zu einem datenschutzkonformen Umgang mit den ihnen übergebenen Daten verpflichten und bestätigen, die Daten ausschließlich im Rahmen des von ihnen vorgetragenen berechtigten Interesses zu verwenden.

Das Herausgabeverlangen wurde sowohl datenschutz- als auch vereinsrechtlich geprüft, dabei wurde insbesondere auch der externe Datenschutzbeauftragte des 1. FC Köln einbezogen. Im Ergebnis kommt der Verein mit der Herausgabe der Daten einer rechtlichen Verpflichtung nach, die von den deutschen Gerichten wiederholt (zuletzt etwa in einem Urteil des OLG Hamm vom 26. April 2023) bestätigt wurde.

Demnach steht einem Vereinsmitglied ein Recht auf Übermittlung der Mitgliederliste des Vereins zu, sofern es ein berechtigtes Interesse geltend machen kann. Ein berechtigtes Interesse liegt gemäß der Rechtsprechung insbesondere vor, wenn die entsprechenden Informationen erforderlich sind, um das sich aus der Mitgliedschaft ergebende Recht auf Mitwirkung an der vereinsrechtlichen Willensbildung wirkungsvoll ausüben zu können.

Hier fordern die Mitglieder die Daten ein, da sie sich im Vorfeld der Mitgliederversammlung an die übrigen Vereinsmitglieder wenden möchten, um ein aus drei Personen bestehendes Team, das sich bei der Vorstandswahl auf der Mitgliederversammlung im Herbst 2025 zur Wahl stellen wird, und die von diesem Team vertretenen Inhalte den Mitgliedern vorzustellen.