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OVG-Urteil zum GBH-Ausbau: Bebauungsplan ist rechtmäßig

14.08.2026
Am Freitag hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster zur Frage des Geißbockheim-Ausbaus und der Bebauung der Gleueler Wiese verhandelt. Das OVG entschied, dass der 2020 von der Stadt aufgestellte Bebauungsplan rechtmäßig ist. Damit herrscht nach jahrelanger Hängepartie endlich rechtsstaatliche Klarheit für den Kölner Sport.
„Wir begreifen das heutige Urteil als Startschuss für eine große, gemeinsame Aufgabe“, sagt FC-Präsident Jörn Stobbe zum Urteil. „Wir wollen den Naturschutz, den Grüngürtel und den Sport einschließlich Breitensport stärken. Dazu unsere Einladung an die gesamte Stadtgesellschaft: Lasst uns jetzt gemeinsam unseren Kölner Grüngürtel, die grüne Lunge unserer Stadt, reparieren und ausbauen! Der Grüngürtel ist über Jahrzehnte durch Versiegelungen leider oft zu einem Flickenteppich geworden. Wir als 1. FC Köln wollen Vorreiter sein und die Diskussion führen, wie wir durch gezielte Überkompensation den Grüngürtel am Ende sogar vergrößern und gesunden lassen können. Wenn wir das gemeinsam anpacken, stärken wir beides: Naturschutz und Sport. Köln kann das!“

Wenn wir das gemeinsam anpacken, stärken wir beides: Naturschutz und Sport. Köln kann das!

Jörn Stobbe, FC-Präsident

Philipp Türoff, Sprecher der Geschäftsführung des 1. FC Köln, sagt: „Die Entscheidung des Gerichts ist ein Meilenstein. Sie beendet die jahrelange juristische Blockade und bestätigt unseren Weg. Der Stadtratsbeschluss zu den Satellitenplätzen im Juli war ein wichtiges Signal, um unseren absoluten Notstand abzufedern – doch faktisch stehen wir noch immer ohne jeden neuen Platz da, weil auch diese Ausweichlösungen durch umweltliche Prüfungen und bürokratische Schleifen müssen. Neben diesem unsicheren Faktor bleiben ausgelagerte Plätze mit täglichen Shuttle-Fahrten ohnehin ein logistischer Notnagel. Die Gleueler Wiese ist und bleibt die bislang einzige vollumfängliche Lösung, die unserem Nachwuchs, den FC-Frauen und unserer Verantwortung wirklich gerecht wird. Die Kölner Politik hat nun die rechtsstaatliche Klarheit, diese Lösung für den Kölner Sport umzusetzen.“

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