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FC gewinnt beim Bundesverwaltungsgericht

24.4.2024

Im Rahmen der vom 1. FC Köln veranlassten Revisionsinstanz hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig am Mittwochnachmittag das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das entsprechende Gericht zurückverwiesen.

Das BVG hat entschieden, dass das OVG den Bebauungsplan für die Erweiterung des RheinEnergieSportparks mit rechtlich nicht tragfähigen Erwägungen für unwirksam erklärt hat. Damit ist der Bebauungsplan, auf dessen Grundlage der 1. FC Köln ein weiteres Gebäude und zusätzliche Spielfelder in unmittelbarer Nähe des Geißbockheims bauen möchte, wirksam. Das Bundesverwaltungsgericht ist damit der Rechtsansicht des 1. FC Köln gefolgt. Das Oberverwaltungsgericht Münster muss den Fall nun noch einmal prüfen und neu bewerten.

FC-Geschäftsführer Philipp Türoff freut sich über den gerichtlichen Rückenwind aus Leipzig. „Das Urteil haben wir erwartet. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein wichtiger Erfolg für uns, für den wir als FC mit der Einlegung der Revision gekämpft haben. Der einzige Mangel, mit dem das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan damals für unwirksam erklärt hatte, ist nun durch das heutige Urteil obsolet. Das ist für uns ein klares Signal: Es ist Zeit, endlich loszulegen.“

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