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50+1-Regel: 1. FC Köln begrüßt rechtliche Einschätzung
Das Bundeskartellamt hat am Montag (16. Juni 2025) über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Die in der Satzung der DFL festgelegte 50+1-Regel besagt, dass bei einer Ausgliederung der Profi-Fußballabteilung in eine Kapitalgesellschaft der Mutterverein grundsätzlich die Stimmrechtsmehrheit an dieser Gesellschaft halten muss. Beim 1. FC Köln hält der Verein bekanntlich sämtliche Anteile und Stimmrechte an der ausgegliederten GmbH & Co. KGaA.
Das Bundeskartellamt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation sei geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen. Zugleich ist das Bundeskartellamt der Ansicht, dass die DFL konkrete Maßnahmen vornehmen sollte, um zukünftig eine rechtssichere Anwendung der Regel sicherzustellen.

Vorstand und Geschäftsführung des 1. FC Köln erklären dazu in einer Stellungnahme:
Der Vorstand und die Geschäftsführung des 1. FC Köln werden die 50+1-Regel weiterhin uneingeschränkt verteidigen. Durch die 50+1-Regel soll der vereinsgeprägte Charakter der Bundesliga erhalten bleiben und für eine gewisse Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs gesorgt werden. Anteilsverkäufe sind danach möglich, zugleich unterliegt der Einfluss von Investoren aber – im Gegensatz zu anderen europäischen Ligen – klaren Grenzen.
Vizepräsident Carsten Wettich erklärt: „50+1 ist für uns nicht verhandelbar. Wir begrüßen es daher sehr, dass das Bundeskartellamt, wie auch bereits im Jahr 2021, die grundsätzliche Zulässigkeit der 50+1-Regel bejaht hat. Die 50+1-Regel ist ein herausragendes Alleinstellungsmerkmal im europäischen Fußball und stärkt die Verbundenheit der Fans zu ihrem Verein. Die vom Bundeskartellamt ins Feld geführte Vereinsprägung und Mitgliederpartizipation stellen zentrale Werte für den 1. FC Köln dar. Auch wenn es sich noch um eine vorläufige rechtliche Bewertung des Bundeskartellamts handelt, war gestern ein guter Tag für den FC und ein wegweisender Tag für den deutschen Fußball.“
Die Alternative einer Abschaffung der 50+1-Regel schließen Vorstand und Geschäftsführung des FC aus. Die Entscheidungsgewalt in die Hände von Investoren zu legen, ist für einen mitgliederzentrierten Verein wie den 1. FC Köln mit mehr als 150.000 Mitgliedern und seiner starken Verwurzelung in der Region keine Option. Auch für die Bundesliga, die Woche für Woche Millionen von Menschen begeistert, darf eine „Investorenliga“ kein Zukunftsmodell sein.
Carsten Wettich erläutert: „Wir rufen die DFL und die 35 weiteren in ihr organisierten Clubs der Bundesliga und der 2. Bundesliga, ihre Gremien sowie Mitglieder und Fans auf, die Chance der Kartellamtseinschätzung zu nutzen und für eine rechtssichere Anwendung der 50+1-Regel zu sorgen, um diese auf eine zukunftsfähige Basis zu stellen.“
Dies gilt sowohl für eine konsequente Umsetzung der bereits vorliegenden Vorschläge der DFL zur Streichung der Förderausnahme von der 50+1-Regel aus dem Jahr 2023 als auch für die vom Bundeskartellamt perspektivisch geforderte Sicherstellung, dass der Mutterverein für stimmberechtigte Neumitglieder offensteht. Alle Bundesliga-Clubs sollten ihrer Mitgliedschaft eine demokratische Mitbestimmung ermöglichen, wie dies beim 1. FC Köln seit vielen Jahren vorgelebt wird.
Dass sich das Bundeskartellamt für eine konsequente Anwendung der 50+1-Regel auch in den Gremien der DFL ausspricht, begrüßen Vorstand und Geschäftsführung ebenfalls ausdrücklich. Dies hatte die FC-Vereinsspitze bereits im Rahmen der Abstimmung bei der DFL über die Investorenbeteiligung an Medienerlösen im Dezember 2023 klargemacht und eine Herstellung von Rechtssicherheit und Akzeptanz bei für die DFL und den Fußball so zentralen Entscheidungen gefordert.
Das Bundeskartellamt hat der DFL und den Clubs erfreulicherweise Spielraum bei der Umsetzung der Vorgaben gelassen. Vorstand und Geschäftsführung werden sich im Sinne der Mitglieder und Fans in diese Diskussion um die Entwicklung des deutschen Profifußballs wie auch in der Vergangenheit aktiv einbringen und der Stimme des 1. FC Köln deutliches Gewicht verleihen.
Vorstand und Geschäftsführung des 1. FC Köln
Dr. Werner Wolf – Eckhard Sauren – Dr. Carsten Wettich
Philipp Liesenfeld – Philipp Türoff