FC-Antrag: DFL-Präsidium soll Abschlussmandat an Clubs übergeben
Auf der DFL Mitgliederversammlung am 11. Dezember 2023 haben die 36 Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga dem DFL-Präsidium mit der erforderlichen Mindestmehrheit von exakt 24 Stimmen ein Verhandlungs- und Abschlussmandat für die Zusammenarbeit mit einem Private Equity-Partner erteilt. Das vom Private Equity-Unternehmen einzubringende Kapital soll für die Weiterentwicklung des DFL-Geschäftsmodells verwendet werden. Der 1. FC Köln hatte bei der Abstimmung bekanntlich begründet gegen die Zusammenarbeit votiert.
Seit diesem Votum pro Zusammenarbeit mit einem Private-Equity-Unternehmen sind die Spiele der Bundesliga und der 2. Bundesliga von weitreichenden, massiven Fanprotesten betroffen. Hintergrund der Fanproteste bilden zum einen Zweifel an der Rechtwirksamkeit des von der DFL-Mitgliederversammlung getroffenen Beschlusses, die aktuell laut Stellungnahme des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. besonders im Hinblick auf die Stimmabgabe der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA begründet sind. Anderseits bezweifeln die Fangruppierungen, unterstützt von immer weiteren Teilen der Öffentlichkeit, die kulturelle Passfähigkeit eines Private Equity Unternehmens zum deutschen Profifußball.
Am gestrigen Donnerstag wurde nun von mehreren Medien über ein vertrauliches Schreiben des 1. FC Köln an das DFL-Präsidium und die DFL-Clubs berichtet, in dem der 1. FC Köln einen Antrag ankündigt, um das DFL-Präsidium vom erteilten Abschlussmandat zu befreien und die Entscheidung über den Abschluss der Zusammenarbeit mit dem im Bieterrennen verbliebenen Private Equity-Unternehmen CVC zurück an die DFL-Clubs zu geben. Die medialen Berichte über dieses Schreiben bzw. die Antragsankündigung entsprechen den Tatsachen.
Grundsätzlich trägt der 1. FC Köln das mehrheitliche Votum der DFL-Mitgliederversammlung trotz seiner Gegenstimme uneingeschränkt mit und hat dies im Dezember 2023 auch bereits öffentlich erklärt. Voraussetzung hierfür ist allerdings ein rechtmäßig zustande gekommenes Ergebnis. Die im Raum stehenden Vorwürfe, insbesondere ein möglicher Verstoß gegen die 50+1-Regel, müssen ausgeräumt werden.
Der 1. FC Köln betont in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass es keinesfalls Intention seines Antrages ist, in irgendeiner Art und Weise ein Misstrauen gegenüber dem DFL-Präsidium zu bekunden. Vielmehr geht es dem 1. FC Köln um die Herstellung von Rechtssicherheit.
Damit einhergehend braucht es Akzeptanz für das Votum der DFL-Mitgliederversammlung bei Mitgliedern, Fans und Öffentlichkeit. Die zunehmende Konfrontation muss durchbrochen werden.
Klar ist aber auch: Grenzüberschreitungen, erst recht in Form von beleidigenden und diskriminierenden Bannern oder sonstigen radikalen Handlungen, wie diese zuletzt bei Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga zu Tage getreten waren, sind absolut inakzeptabel und schaden einem konstruktiven Diskurs.
Der 1. FC Köln wird sich weiterhin aktiv im Sinne seiner Mitglieder und Fans in die Diskussion um die Zukunftsentwicklung des deutschen Profifußballs einbringen. Dabei braucht es mehr denn je einen offenen Dialog und ein Mit- und Füreinander aller beteiligten Akteure.
Vorstand des 1. FC Köln 01/07 e.V.
Geschäftsführung der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA