Über den FC
Über den FC
Der Vorstand bedarf für Maßnahmen und Geschäfte von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung auf der Ebene wesentlicher Beteiligungsgesellschaften (insbesondere der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA) der Zustimmung des Gemeinsamen Ausschusses.
Der Gemeinsame Ausschuss besteht aktuell aus den folgenden Personen:
Der Beirat besteht aus Persönlichkeiten der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens, die dem Verein eng verbunden sind.
Sie setzen sich in besonderer Weise mit Rat und Tat für die Belange des Vereins ein und unterstützen den Vorstand mit ihrer persönlichen Expertise sowie ihrem Netzwerk. Die Mitglieder des Beirats werden vom Vorstand für dessen Amtszeit berufen.
Der Beirat besteht aus folgenden Personen:
Die Wahlkommission bereitet die Wahlen der Vereinsorgane vor und begleitet die Durchführung der entsprechenden Abstimmungen.
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