FIFA hebt Registrierungssperre vorzeitig auf
Die FIFA hat diese Woche die gegen den FC verhängte Registrierungssperre vorzeitig mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Hintergrund dieser Entscheidung des Weltverbands ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall des Ex-Profis Lassana Diarra.
Durch die vorzeitige Aufhebung der Registrierungssperre, die zum 31. Dezember 2024 ohnehin regulär ausgelaufen wäre, dürfte der 1. FC Köln theoretisch mit sofortiger Wirkung vertragslose Spieler verpflichten und für den Spielbetrieb registrieren.
Nachdem der Spieler Jaka Cuber Potocnik im Januar 2022 vom 1. FC Köln unter Vertrag genommen worden war, bejahte die FIFA mit Urteil vom 1. Februar 2023 einen Vertragsbruch des Spielers. Zugleich nahm die FIFA an, dass der 1. FC Köln nicht hinreichend belegen konnte, den Spieler nicht zu diesem Vertragsbruch angestiftet zu haben. Deshalb wurde eine für zwei Transferperioden gültige Registrierungssperre gegen den 1. FC Köln ausgesprochen. Nachdem der FC Ende Mai 2023 für die anstehende Sommer-Transferperiode zunächst eine temporäre Aussetzung der Sperre erwirken konnte, bestätigte der Internationale Sportgerichtshof CAS die FIFA-Entscheidung am 21. Dezember 2023, wodurch die Sperre wieder in Kraft trat.
Im Fall Diarra entschied der EuGH am 4. Oktober 2024, dass die Rechtsgrundlagen im FIFA-Transferreglement, auf denen die Verurteilung des 1. FC Köln basiert, europarechtswidrig sind. Dies gilt insbesondere auch für die FIFA-Regelung zur Beweislastumkehr, wonach der neue Club eines Spielers beweisen muss, dass er diesen nicht zu einem Vertragsbruch angestiftet hat. Schon gegenüber der FIFA und dem CAS hatte der FC immer wieder die Ansicht vertreten, dass diese Regelung unangemessen und letztlich rechtswidrig ist. Zuletzt brachte der FC im Juni 2024 diese Ansicht auch in einem Gnadengesuch gegenüber der FIFA vor, welches jedoch ebenfalls abgelehnt wurde. Der EuGH hat die vom 1. FC Köln vertretene Rechtsauffassung nun ausdrücklich bestätigt und damit der gegen den FC ausgesprochenen Registrierungssperre die Rechtsgrundlage entzogen.