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Mitgliederdaten an FC-Mitglieder herausgegeben

3.7.2025

Auf Anforderung von Wilke Stroman hat der 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. („1. FC Köln“) am heutigen Tag eine Liste mit Mitgliederdaten an dieses Vereinsmitglied übergeben. Die Liste enthält Vorname und Nachname der FC-Mitglieder sowie deren Mail-Adressen. Nur in Fällen, in denen dem 1. FC Köln keine Mail-Adresse vorliegt, wurde die Postanschrift des entsprechenden Mitglieds angegeben. Zudem wird in der Liste vermerkt, ob das Mitglied zum Stichtag 2. Juli 2025 das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Daten von Vereinsmitgliedern, die einer Herausgabe ihrer Daten im Vorfeld eigeninitiativ widersprochen haben, wurden den oben genannten Personen mit deren Zustimmung nicht übergeben.

Einblick in die Liste sollen neben Wilke Stroman auch die Mitglieder Tugba Tekkal und Dr. Carsten Wettich erhalten. Sie alle haben vor der Datenübergabe eine vom externen Datenschutzbeauftragten des 1. FC Köln erstellte Erklärung unterzeichnet, in der sie sich zu einem datenschutzkonformen Umgang mit den ihnen übergebenen Daten verpflichten und bestätigen, die Daten ausschließlich im Rahmen des von ihnen vorgetragenen berechtigten Interesses zu verwenden.

Das Herausgabeverlangen wurde sowohl datenschutz- als auch vereinsrechtlich geprüft, dabei wurde insbesondere auch der externe Datenschutzbeauftragte des 1. FC Köln einbezogen. Im Ergebnis kommt der Verein mit der Herausgabe der Daten einer rechtlichen Verpflichtung nach, die von den deutschen Gerichten wiederholt (zuletzt etwa in einem Urteil des OLG Hamm vom 26. April 2023) bestätigt wurde.

Demnach steht einem Vereinsmitglied ein Recht auf Übermittlung der Mitgliederliste des Vereins zu, sofern es ein berechtigtes Interesse geltend machen kann. Ein berechtigtes Interesse liegt gemäß der Rechtsprechung insbesondere vor, wenn die entsprechenden Informationen erforderlich sind, um das sich aus der Mitgliedschaft ergebende Recht auf Mitwirkung an der vereinsrechtlichen Willensbildung wirkungsvoll ausüben zu können. Hier fordern die Mitglieder die Daten ein, um durch eine direkte Kontaktaufnahme die für einen Wahlvorschlag von Mitgliedern für den Vorstand erforderlichen Unterschriften für ein aus drei Personen bestehendes Team zu sammeln, das sich bei der Vorstandswahl auf der Mitgliederversammlung im Herbst 2025 zur Wahl stellen möchte. Im Fall der Zulassung des entsprechenden Teams zur Vorstandswahl sollen die Daten auch im Vorfeld der Mitgliederversammlung zur Ansprache der Mitglieder genutzt werden.